- Nitecore EC23
- Mit der EC23 hat Nitecore mal wieder einen „Dragster“ am Start, der auf beeindruckende Weise demonstriert, was heute möglich ist.
- Mit dem mitgelieferten hochstromfähigen Hochleistungsakku beträgt die maximale Lichtleistung gewaltige 1800 Lumen!
- Die Bedienung erfolgt über einen Seitenschalter, und die ausgeklügelte ATR-Temperaturregelung verhindert ein Überhitzen der Lampe.
- Selbstverständlich kann die EC23 auch mit normalen Akkus TYP 18650 oder zwei Batterien CR123 betrieben werden, hier steht als Maximum dann die zweite Leuchtstufe mit 980 Lumen zur Verfügung.
- Drei weitere Stärken (300/55/1 Lumen) sowie Stroboskop, Notblitz und SOS ergänzen die Funktionen.
- Wasserdicht nach IPX8.
- Cree XHP35 HD E2 LED.
- Lieferung mit Akku (18650 / 3500mAh / 8A), Handschlaufe und Ersatzdichtung.
- Länge 129 mm.
- Durchmesser 25,4 mm.
- passender Akku: NL1835 HP
Wir als Händler sind im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus – auch wenn diese lediglich zusammen mit einem Endgerät vertrieben werden – gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Sie als Endverbraucher sind verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist grundsätzlich verboten.
Die Entsorgung von Altbatterien oder Akkus kann sowohl durch Übergabe an eine kommunale Sammelstelle, als auch durch Rückgabe im örtlichen Handel kostenlos erfolgen.
Inhaltsstoffe
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.

Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber
Rückgabe von Lithium Batterien
Der Transport von Lithium-Ionen-Batterien unterliegt dem Gefahrgutrecht.Für den Fall, dass Ihre Retoure Lithium-Batterien enthalten, sowohl in Geräten verbauten oder auch seperat beigelegte Lithium-Batterien, muss die Aussenverpackung mit einem Gefahrenaufkleber versehen werden.